top of page

Referenzen

Die ist nur ein kleiner Auszug aus dem, was ich als Sachverständiger täglich zu sehen bekomme. Haben Sie keine Scheu mich anzurufen, wenn Sie meinen, da stimmt etwas nicht. So ging es auch den Kunden bei denen ich diese Fotos gemacht habe. Ich habe hier nur ein paar Fotos mit Kommentaren eingestellt. Objekt – Kunden und Metallbauerdaten werden nicht veröffentlicht. 

 

Wir Sachverständige antworten nur auf die von Ihnen gestellten Fragen.

Referenz / Kunde aus Köln

Als ich damals auf die Baustelle kam, sah es auf den ersten Blick nicht schlecht aus, im Betrachtungsabstand von 10 Metern. Bei näherer Betrachtung habe ich meine Kamera ausgepackt und diese Fotos gemacht.

 

Die Treppenwangen sind aus Rohr gefertigt, welche im falschen Winkel abgesägt und dann auf der Baustelle verlängert wurden. Die Feuerverzinkung wurde mit Zinkspray nachgearbeitet. Die Gitteroststufen sind mit einer Schraube, ver-schraubt worden; da, wo die zweite Schraube zur Befestigung dienen sollte, lie-gen die Gitterroststufen nur auf. Die Dübel der Balkongeländer wurden seitlich an der Fassade vorbei gebohrt und eingeklebt. Sämtliche Metallbauarbeiten mussten ertüchtigt bzw. erneuert werden, nachdem ein Statiker alles berechnet hat. Schauen Sie sich die Fotos an und staunen Sie.

​

Sind die Geländer ordnungsgemäß befestigt?

Nach eingehender Betrachtung der Geländerbefestigung und der Recherche auf den Internetseiten des Lieferanten ist das System mit einem Dübel im Boden pro Geländerpfosten befestigt. Geländerbefestigungen nach einer statischen Berech-nung sehen nach meiner Erfahrung anders aus. Sie sind mit  einer Fußplatte ausgestattet, welche mit mindestens 2 Dübeln im Betonboden befestigt sind.

​

Zu diesem Geländer fehlen die statischen Berechnungen der Pfosten und der Verbund mit den Gläsern. Bei Glasgeländern ist die TRAV (technische Regel absturzsichernde Verglasung) zu beachten. Weiterhin fehlt der statische Nachweis zur Anbindung (Verdübelung) der Pfosten in die Betonaufkantung. 

Das Geländer ist somit zurzeit nicht abnahmereif. Für genauere Untersuchungen müsste das Geländer teildemontiert werden. Dies haben wir aus Gewähr-leistungsgründen an dieser Stelle unterlassen.

Referenz / Kunde aus Lohmar

Ist das Geländer der Balkonanlage fachgerecht erstellt worden?

Nein. Es sieht gut aus aber die Pfostenabstände sind mit 1500 mm zu groß bei einem Pfostenprofil von 30/30/3 mm.  Die Pfosten sind bei einem kleinen statischen Vergleich über den Widerstandsmoment mit 60% überlastet. 

Bei den Glashaltern fehlt der Nachweis über die bauaufsichtliche Zulassung. 

Die Glasscheiben bestehen aus VSG im Zusammenhang mit Gussglas (Ornamentglas). Dies ist eine nicht zugelassene Variante für absturzsichernde Verglasungen.

​

Weiterhin sind die Regeln für die Verwendung von absturzsichernder Verglasung, kurz TRAV genannt, zu beachten. Die Geländerbefestigung an den Pfosten ist mit Kopfplatten und Schrauben M8 zu gering ausgelegt. Die Befestigung ist weiterhin in die Grundrohre mit Gewinde erfolgt. Die Wandungsstärke dieser Rohre ist nicht so dick, dass die geforderte Mindesteinschraubtiefe bei M8 = 1,25 x d hier 1,25 x 8 = 10 mm erreicht wird. Diese Verschraubung ist statisch nicht stabil genug. Die Materialstärke der Kopfplatten ist zu gering ausgelegt. Teilweise kragen diese Platten über die Grundkonstruktion hinaus. Wenn an diesem Geländer leichter Druck ausgeübt wird wackelt es ordentlich und es gerät in Schwingungen.

 

Dieses Geländer ist durch ein neues fachgerechtes nach einer Statik unter Beachtung der TRAV gebautes Geländer zu ersetzen.

Die Möglichkeit einer Nachbesserung sehe ich hier nicht.

Referenz / Kunde aus der Kölner Innenstadt

Sind die Geländer auf der Dachterrasse ordnungsgemäß befestigt?

Nach eingehender Betrachtung der Geländerbefestigung und der Recherche auf den Internetseiten des Lieferanten ist das System mit einem Dübel im Boden pro Geländerpfosten befestigt. Geländerbefestigungen nach einer statischen Berechnung sehen nach meiner Erfahrung anders aus. Sie sind mit  einer Fußplatte ausgestattet, welche mit mindestens 2 Dübeln im Betonboden befestigt sind. Zu diesem Geländer fehlen die statischen Berechnungen der Pfosten und der Verbund mit den Gläsern. Bei Glasgeländern ist die TRAV (technische Regel absturzsichernde Verglasung) zu beachten. Weiterhin fehlt der statische Nachweis zur Anbindung (Verdübelung) der Pfosten in die Betonaufkantung. Das Geländer ist somit zurzeit nicht abnahmereif. Für genauere Untersuchungen müsste das Geländer teildemontiert werden. Dies haben wir aus Gewährleistungsgründen an dieser Stelle unterlassen.

 

Ist die Bauart der Geländer (Stecksystem aus Aluminium) stabil und sicher genug, um einen ausreichenden Schutz gegen Absturz zu gewährleisten?

Nach eingehender Betrachtung des Geländers macht es aus meiner fachlichen Beurteilung keinen stabilen Eindruck. Die Steckverbindungen sind nur mit kleinen Blechschrauben gesichert worden. Der Fußpunkt des Geländers ist lose. Der Klebemörtel wackelt mit dem Pfosten im Bohrloch. Das Geländer ist in sich sehr instabil; bei leichtem Druck an den Handlauf ca. 5-10 kg biegt es sich und es wackelt alles. Der Handlauf mit den Stützpfosten bewegt sich um ca. 10 cm in Druckrichtung. Ein Geländer sollte einen sicheren und stabilen Eindruck erwecken. Da es sich bei dieser Geländerbauart um ein Stecksystem handelt, müsste hier eine Typstatik für das Geländersystem erstellt werden. An der Straße, lösen sich die Steckverbindungen aus den Rohren, da sie nur einseitig gesichert sind. Weiterhin werden durch die Ausdehnung des Handlaufes die Steckverbindungen gelöst. Die Ecke ist krumm zusammengebaut worden d.h. die Füllung liegt ca. 10 cm vor dem Handlauf. Der Abstand des Geländers zum Boden ist größer 120 mm und somit nicht Normkonform gebaut. Die Füllstäbe sind lose und aus Aluminiumrohr gefertigt. Das diese eine Anpralllast von 0,5 kN aushalten, ist zu bezweifeln.

Die Geländer Ausführungen an beiden Baustellen entsprechen in keiner Weise den anerkannten Regeln und Stand der Technik sowie der geltenden DIN 18065.

 

Zusammenfassung

Die Geländer sind nach keiner statischen Grundlage erstellt und montiert worden. Die Stabilität der Pfosten, Anbindung an den Beton und die Glashalter sind zu bezweifeln. Bei der jetzigen Montage besteht eine Gefahr für Leib und Leben, da das Geländer sehr instabil ist. Eine Ertüchtigung der Geländer ist aus meiner Sicht nicht möglich, da die Wandstärken der Rohre zu dünn sind. Die Geländer sind zu demontieren und durch fachgerecht erstellte auszutauschen. Die beiden Dachterrassen sind vor Zutritt zu schützen. Sämtliche statische Nachweise sind zu erbringen.

bottom of page